Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der CEDES: Die Lichtfabrik GmbH

I. Anwendungs- und Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cedes: Die Lichtfabrik GmbH (AGB) gelten, soweit diesen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, für sämtliche Rechtsbeziehungen der Cedes: Die Lichtfabrik GmbH (HRB 46052 Düsseldorf) einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen (in weiterer Folge kurz Cedes) und deren Kunden (Käufer, Besteller, Auftraggeber, Interessent, etc.) andererseits und bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Rechtsbeziehungen. Ausgenommen davon sind Individualvereinbarungen, die der Schriftformbedürfen und explizit, d.h. ausdrücklich von Cedes angeboten oder akzeptiert werden müssen.

2. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Homepage von Cedes unter https://www.cedes.info abrufbar. Auf Anforderung des Kunden sendet Cedes die AGB dem Kunden zu.

3. Die Kunden erkennen diese AGB an, mit dem Eingehen einer Rechtsbeziehung mit Cedes durch Auftragserteilung oder Entgegennahme der Auftragsbestätigung, sowie nochmals durch Entgegennahme der Lieferung auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen diesen Vertragsteilen als für sie verbindlich.

4. Jeder Widerspruch des Kunden – insbesondere in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ist ausdrücklich nicht bindend. Allen entgegenstehenden und diesen AGB von Cedes widersprechenden Bedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

5. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit bzw. Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Cedes. Offenbare Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Preislisten, Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne etc. können durch Cedes jederzeit berichtigt werden.

6. Cedes schließt seine Verträge grundsätzlich mit Unternehmen ab. Sollte Cedes Verträge mit Verbrauchern abschließen, gelten diese AGB`s ebenfalls, soweit diese nicht zwingenden Bestimmungen des Verbraucherrechts widersprechen.

II. Angebot

1. Angebote der Cedes sind immer freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag an die Cedes auf Grundlage des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung von Cedes.

2. Cedes ist berechtigt, den Auftrag innerhalb von 8 Tagen nach Eingang des Auftrages ohne Angabe von Gründen schriftlich abzulehnen.

3. Die Auftragsannahme erfolgt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch Cedes an den Kunden, spätestens jedoch mit Lieferung (ab Werk) oder Meldung der Versandbereitschaft. Der Inhalt der Auftragsbestätigung von Cedes, sollte dieser von der Bestellung abweichen, gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich widersprochen hat.

4. Die in Katalogen, Prospekten und ähnlichen Unterlagen enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen von Cedes sind nur maßgeblich, wenn diese dem Vertrag ausdrücklich zugrunde gelegt werden. Bei Abweichungen gelten im Zweifel das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.

5. Alle Angaben in Katalogen, Preislisten und Zeichnungen von Cedes sowie Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt. Dennoch sind Irrtümer, Konstruktions- und Maßänderungen nicht ausgeschlossen. Für diese wird von Cedes keine Haftung übernommen.

6. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, sind Planungen, Bemusterungen, Materialprüfungen und Kostenvoranschläge unverbindlich und kostenpflichtig. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen von mehr als 15% ergeben, wird Cedes den Kunden unverzüglich verständigen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen von unter 15% kann eine Verständigung unterbleiben.

7. Vertragsstrafen zu Lasten von Cedes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der vertretungsbefugten Personen von Cedes.

8. Ausführungsunterlagen wie z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und Ähnliches stets geistiges Eigentum von Cedes und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb etc. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Zurverfügungstellung einschließlich das auch nur auszugsweise Kopieren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Cedes. Derartige Unterlagen sind über Aufforderung von Cedes, spätestens jedoch bei Beendigung der Geschäftsbeziehung, an diese zurückzustellen.

9. Der Kunde hält Cedes für Verletzungen von Schutzrechten durch Herstellung der Leistungsgegenstände nach seinen Angaben schad- und klaglos.

10. Dauerschuldverhältnisse gelten für die im Vertrag festgelegte Dauer und können von Cedes, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, am Ende eines Vertragsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann Cedes das Dauerschuldverhältnis jederzeit ohne Entschädigungspflicht fristlos kündigen.

III. Lieferung

1. Enthält die mit dem Kunden getroffene Vereinbarung keine Angaben, so gilt EXW INCOTERMS 2020 (ab Werk/Lager) als vereinbart. Mit der Lieferung EXW gelten gelieferte Waren als abgenommen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung geht mit Lieferung EXW oder bei Annahmeverzug des Kunden auf diesen über.

2. Der Lauf der Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

- Datum der Auftragsbestätigung;

- Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen   Voraussetzungen;

- Datum, an dem Cedes eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.

3. Sofern Cedes nicht die Versendung übernommen hat, ist für die fristgerechte Lieferung die Anzeige der Versandbereitschaft maßgeblich.

4. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft durch Cedes nicht unverzüglich abgerufen wird.

5. Von Cedes angegebene Lieferfristen sowie allenfalls vereinbarte Liefertermine sind stets unverbindlich. Im Falle jeder Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Cedes ist zu Teillieferungen berechtigt.

6. Die Lieferfristen verlängern sich insbesondere auch bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, gleichgültig ob diese in unserem Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten eintreten, wie z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störungen der Transporte, höhere Gewalt etc.

7. Cedes ist berechtigt, jederzeit die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen auszusetzen oder zu hemmen, wenn sich nach dem Vertragsabschluss herausstellt, dass der Kunde einen wesentlichen Teil seiner Pflichten insbesondere aus folgenden Gründen nicht erfüllen wird: (i) wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeiten, den Vertrag zu erfüllen, (ii) wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Kreditwürdigkeit oder (iii) wegen seines Verhaltens bei der Vorbereitung der Erfüllung oder bei der Erfüllung des Vertrages oder der vorangehenden Verträge.

8. Schadenersatzansprüche aufgrund von verspäteten Lieferungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zudem verzichtet der Kunde auf sämtliche weiteren Ansprüche infolge verspäteter Lieferung. Auch Vertragsstrafen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Kunden.

10. Nicht vorgesehene Kosten bei der Lieferung an den Kunden wie z.B. Kosten einer Zwischenlagerung, zusätzliche Transportkosten, etc., gehen zu Lasten des Kunden.

11. Cedes Produkte werden in der Regel – als Markenprodukte – mit einem Markenzeichen geliefert. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

12. Bei vereinbarten Lieferungen an den Kunden

- bestimmt Cedes die Art des Versandes,

- ist Cedes berechtigt, die Ware in Teilsendungen zu liefern,

- erfolgt die Lieferung ebenerdig oder auf Rampe,

- stellt der Kunde die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung,

- gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Kunden als Bestätigung dafür, dass die Ware vollständig und frei von sichtbaren Schäden ist, und

- reist die Ware auf Gefahr und Risiko des Kunden (Beschädigung, Zerstörung, Verlust, etc.) und ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs die Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die vom Kunden namhaft gemachte Person.

IV. Preise

1. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte ein Kunde dennoch an Cedes eine Überweisung in einer Fremdwährung tätigen, ist jener Betrag zur Anweisung zu bringen, der dem Rechnungsbetrag in Euro zuzüglich anfallender Konvertierungsspesen bzw. sonstiger Kosten in diesem Zusammenhang entspricht.

2. Die von Cedes angegebenen Preise verstehen sich EXW (ab Werk/Lager) INCOTERMS 2020 und - wenn für einzelne Spezialprodukte nicht anderes vereinbart wird - ohne Montage und ausschließlich Verpackung.

3. Bei Lieferungen gegen Fremdwährungen ist Cedes in jedem Fall berechtigt, zum Fälligkeitstag ein Wahlrecht derart auszuüben, dass Cedes die Forderung in Euro oder in der ursprünglich zugrunde gelegten Fremdwährung begehren kann.

4. Steuern, Vertragsgebühren, Aus-, Ein- und Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde. Diesbezüglich ist auch der Kunde für die Beibringung von allenfalls notwendigen Zertifizierungen, Bestätigungen und/oder Einfuhrdokumenten, welcher Art auch immer, verantwortlich und trägt die Kosten dafür.

5. Die Preise von Cedes sind nach dem im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialkosten erstellt. Erhöhen sich diese nachträglich, ist Cedes berechtigt, Anpassungen vorzunehmen und diese dem Kunden zu verrechnen. Die gilt auch bei anderen von Cedes unbeeinflussbaren Änderungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife.

6. Die endgültige Preisberechnung erfolgt aufgrund der am Tage der Lieferung gültigen bzw. vereinbarten Rabatte. Die Rabattgewährung erfolgt nur für den Fall, dass Cedes den vereinbarten Kaufpreis nicht gerichtlich (Klage, Exekution, usw.) einfordern muss. Die Kalkulationen des Angebotes gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Ware bzw. Menge.

7. Einmal eingeräumte Rabatte und Skonti gelten nur für das jeweilige Geschäft und begründen keinen Rechtsanspruch für Folgegeschäfte. Sonderkonditionen, die im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung durch einen separaten Vertrag gewährt werden, gelten bis auf Widerruf durch Cedes.

8. Jedenfalls gelten die vereinbarten Preise maximal zwei Monate ab Angebotslegung durch Cedes.

V. Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen von Cedes sind im Zeitpunkt der Lieferung, spätestens aber im Zeitpunkt der Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei datumsmäßig festgestellter Fälligkeit muss der Betrag bereits auf dem seitens Cedes bekanntgegebenen Konto eingelangt sein. Bei Verbrauchergeschäften reicht der Überweisungsauftrag am Fälligkeitstag.

2. Bei Auftragserteilung sind 50% der Auftragssumme als Anzahlung fällig. Für den Fall, dass der Kunde vor Fertigung der bestellten Ware vom Vertrag zurücktreten möchte oder es aus sonstigen Gründen, die nicht Cedes zuzurechnen sind, zur Nichterfüllung kommt, gilt der angezahlte Betrag als zu Gunsten von Cedes verfallen.

3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Cedes berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 9,0 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 12% p.a., zu verrechnen.

4. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die ältesten Forderungen, dabei zuerst auf bereits entstandene Kosten (Mahnungen, Evidenzhaltung, Inkasso etc.), sodann auf bereits aufgelaufene Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital angerechnet.

5. Cedes ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks entgegenzunehmen. Falls Cedes jedoch derartige Papiere annimmt, so geschieht dies nur zahlungshalber und nur gegen Vergütung der anfallenden Diskont- und Inkassospesen durch den Kunden. Dies wird von Cedes auch nicht als Barzahlung angesehen, weshalb Kassaskonto nicht gewährt werden kann. Eine Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten erfolgt mit der Übernahme der Papiere durch Cedes nicht. Cedes ist jederzeit berechtigt, gegen Rückgabe dieser Papiere den noch ausstehenden Betrag zu verlangen.

6. Vor vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, sonstiger Spesen und Kosten ist Cedes zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann Cedes für noch ausständige Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

7. Werden Cedes Umstände bekannt, wonach sich die Vermögensverhältnisse des Kunden verschlechtert haben bzw. gefährdet sind, ist Cedes berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach eigener Wahl zu verlangen.

8. Bei Verzug mit einer fälligen Zahlung werden sämtliche anderen noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig, z.B. auch eventuell laufende Wechsel.

9. Kommt der Kunde einer Zahlungsaufforderung nicht nach, ist Cedes berechtigt, die im Eigentum von Cedes stehenden Waren zurückzubehalten, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung der Rechte bzw. Ansprüche von Cedes, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.

10. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, von Cedes nicht anerkannten Gegenansprüchen, zurückzubehalten. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenforderungen des Kunden gegen Forderungen von Cedes ist ausgeschlossen.

11. Alle Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt. Wünscht der Kunde von der Auftragsbestätigung abweichende Änderungen des Rechnungstextes, bleibt die ursprüngliche Fälligkeit bestehen.

12. Abschlagsrechnungen enthalten - sofern nicht anders vereinbart – zu gleichen prozentualen Anteilen Warenlieferungen und Dienstleistungen, diese beziehen sich immer auf den Gesamtauftrag. 

13. In „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ der Kunden ausgesprochene Abtretungsverbote und alle sonstigen, die Abtretung von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen werden von Cedes nicht anerkannt und sind für Cedes nicht verbindlich.

14. Cedes behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit dem Auftrag und/oder Lieferung entstandenen Forderungen unabhängig von der Fälligkeit an Dritte abzutreten (z.B. Factoring). Gegenstand der Abtretung können alle im Vertrag genannten Forderungen aus Warenlieferung und Leistungen aus dem Geschäftsbetrieb von Cedes samt allen Nebenrechten und dem vorbehaltenen Eigentum sein. Ebenso behält sich Cedes das Recht vor, fällige Kaufpreisforderungen an Dritte zu verpfänden.

VI. Annahmeverzug

1. Der Kunde ist verpflichtet, die von Cedes zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen anzunehmen.

2. Nimmt der Kunde die Ware ganz oder teilweise nicht an, ohne dass Cedes ein Verschulden trifft, ist Cedes dennoch berechtigt, die volle Auftragssumme zu verlangen, und der Kunde verpflichtet, diese entsprechend dem abgeschlossenen Vertrag zu leisten.

3. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so ist Cedes berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder bei Cedes oder bei einem Dritten einzulagern. Davon unberührt bleiben die Rechte von Cedes i.S. des § 373 HGB.

4. Die Haftung von Cedes für die Verschlechterung oder den Untergang von bei ihr gelagerter Ware ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5. Der Kaufpreis ist nach Ablauf der Abholungsfrist jedenfalls zur Zahlung fällig.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebengebühren (Zinsen, Kosten, etc.) Eigentum von Cedes.

2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch für alle Forderungen, die Cedes aus anderen Lieferungen gegen den Kunden noch zustehen, bestehen.

3. Der Kunde darf die im Eigentum von Cedes stehende Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern und nur unter Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes von Cedes. Andere Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen, sind ausgeschlossen und machen den Kunden schadenersatzpflichtig.

4. Der Kunde tritt hiermit zur Sicherung sämtlicher Forderungen von Cedes aus dem Auftrag alle seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, schon jetzt zur Sicherung und Befriedigung an Cedes ab und verpflichtet sich, auf Verlangen von Cedes die Namen der Schuldner sowie die Beträge der Forderungen gegen diese mitzuteilen sowie alle für die Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und den (Dritt-)Schuldnern die erfolgte Abtretung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, sofort mit Entstehen der an Cedes abgetretenen Forderungen entsprechende Vermerke in seinen Büchern bzw. auch seinen Fakturen anzubringen.

5. Der Kunde verpflichtet sich, dem Finanzamt gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte anzuzeigen sowie anfallende Rechtsgeschäftsgebühren zu tragen.

6. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt von Cedes ergebenden Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet, so werden sämtliche Cedes zustehenden Forderungen gegen den Kunden zur Zahlung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort gezahlt, so ist Cedes berechtigt, die sofortige Herausgabe ihrer Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen.

7. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Kunde. Cedes ist unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden berechtigt, die wieder in Besitz genommene Ware anderweitig bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten einschließlich der Verwertungskosten wird dem Kunden auf seine Gesamtschuld gutgebracht, ein eventueller Übererlös wird ihm ausgezahlt.

8. Werden die Waren von dritter Seite gepfändet, so ist der Kunde verpflichtet, dem Vollstreckungsbeamten vom Eigentumsvorbehalt von Cedes Kenntnis zu geben und Cedes durch Einschreibbrief von der Pfändung zu benachrichtigen. Etwaige Kosten für die Intervention trägt der Kunde. Rückhaltungsrechte und Aufrechnungen sind ausgeschlossen. Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag, sondern ist hierfür noch eine gesonderte Erklärung erforderlich.

9. Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von Cedes. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware, so erwirbt Cedes an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Cedes gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn Vorbehaltsware mit anderen, Cedes nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von Cedes unentgeltlich.

VIII. Reklamationen, Gewährleistungen und Schadenersatz

1. Cedes leistet dafür Gewähr, dass die Lieferung der in der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung festgelegten Qualität entspricht.

2. Enthält die mit dem Kunden getroffene Vereinbarung zur Qualität der Ware keine Angaben, so gilt eine durchschnittliche, normgemäße Qualität.

Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen wird keine Gewähr geleistet.

3. Die Ware ist bei Übernahme unverzüglich auf offensichtliche, äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen. Dabei festgestellte mögliche Transportschäden sind am Frachtdokument / Lieferschein zu vermerken, vom Frachtführer schriftlich zu bestätigen und Cedes unverzüglich schriftlich zu melden. Verdeckte Transportschäden sind binnen sieben Tagen ab Lieferdatum schriftlich zu rügen. Eine Verletzung dieser Obliegenheiten führt zum Verlust sämtlicher Ansprüche wegen Transportschäden.

4. Mängelrügen allgemeiner Art müssen innerhalb von acht Kalendertagen ab Lieferdatum, Mängelrügen über Fabrikations- oder Materialfehler spätestens innerhalb eines Monats ab Lieferdatum erhoben werden. Jede spätere Mängelrüge führt zum Verlust sämtlicher Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadenersatzes und des Rechtes auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln.

5. Die Beweislastumkehr der Bestimmung des § 477 BGB, wonach Cedes innerhalb der ersten sechs Monate ab Lieferung beweispflichtig ist, wird im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe/Lieferung. Sollte Cedes zur Behebung eines Mangels verpflichtet sein, beträgt die Gewährleistung für den behobenen Mangel sechs Monate ab Mängelbehebung.

6. Solange die Verbesserung der Leistung oder ein Nachtrag des Fehlenden durch Cedes möglich ist, ist der Kunde nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Cedes berechtigt, die Ware zurück zu senden und vom Vertrag zurückzutreten. Für retournierte Waren hat der Kunde 20% Bearbeitungsgebühr zu tragen. Die beanstandeten Artikel sind auf Kosten des Kunden an Cedes zur Prüfung einzusenden.

7. Wenn die Prüfung Fabrikationsfehler oder Materialfehler feststellt, wird nach Ermessen von Cedes entweder Ersatz geleistet oder eine Gutschrift erstellt. Selbst wenn der Käufer nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen berechtigt wäre, Preisminderung und/oder Wandlung zu begehren, können diese Gewährleistungsbehelfe von Cedes durch Verbesserung (Reparatur oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch abgelöst werden. Ausgenommen sind hiervon Leuchtmittel und elektr. Verschleißteile. Für diese wird die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen.

Darüberhinausgehende Ersatzansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden (wie Gewinnentgang, Produktionsausfall, Ein u. Ausbau, Hebevorrichtungen, Gerüste, etc.), sind ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Kunden.

8. Der Gewährleistungsanspruch erlischt bei Veränderung, Verarbeitung, oder unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Ware.

9. Für Kosten einer durch den Kunden selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat Cedes nicht aufzukommen.

10. Eine Rücknahme von Sonderangeboten, Sonderkonstruktionen und nicht serienmäßigen Teilen durch Cedes ist ausgeschlossen.

11. Die Anwendung des besonderen Rückgriffsrechtes gemäß §§ 478 und 479 BGB wird bei Unternehmergeschäften ausgeschlossen.

12. Die Anfechtung des Vertrages zwischen Cedes und dem Kunden wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 478 BGB wird zu Lasten des Kunden ausgeschlossen, soweit es sich bei diesem um einen Unternehmer handelt.

13. Cedes ist wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Cedes Vorsatz oder grobes Verschulden trifft. Ausgenommen von dieser Freizeichnung ist die Haftung für Personenschäden. Eine Haftung ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn ein Schaden auf Handlungen oder Unterlassung von Cedes nicht zurechenbaren Personen, insbesondere Arbeiten anderer Fachlaute, zurückzuführen ist.

14. Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Aufwandes für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfalls oder mittelbarer Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware. Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern Cedes lediglich leichtes Verschulden trifft.

15. Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass Cedes Gelegenheit zur Prüfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche sind darüber hinaus betraglich mit € 20.000,00 beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahme Möglichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.

16. Für Schadenersatzansprüche des Kunden, die sich auf die Mangelhaftigkeit der Sache selbst stützen (Ersatzansprüche für Mangelfolgeschäden) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

17. Bei jeglichem Verstoß gegen Montage- und/oder Bedienungsanleitungen erlöschen alle Ansprüche aus Garantie, Gewährleistung und Schadenersatz und ist Cedes von jeglicher Haftung befreit.

IX. Garantie auf LED Produkte der Marke „Cedes“

1. Cedes garantiert gemäß der jeweils geltenden Fassung der Garantiebestimmungen, dass LED Produkte der Marke „Cedes“ bei bestimmungsgemäßem Gebrauch während des Garantiezeitraums von 5 Jahren ab Lieferdatum oder der in den Produkt- und Anwendungs-Spezifikationen (Datenblatt) angeführten Lebensdauer in Betriebsstunden (je nachdem, welcher Zeitraum früher endet) frei von Fabrikations- und Materialfehler sind.

2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden (Punkt VIII.) bleiben unverändert aufrecht und bestehen neben dieser Garantie. Die Garantie ist gegenüber einer Haftung aus anderen rechtlichen Gründen subsidiär und gilt insbesondere nicht für Produktausfälle, die bereits im Rahmen der Gewährleistung durch Austausch, Reparatur oder Preisminderung behoben wurden.

X. Produkthaftung

Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um keinen Endabnehmer handelt, gilt, dass Regressforderungen des Kunden gegenüber Cedes im Sinne des ProdHaftG ausgeschlossen sind, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler von Cedes zu verantworten oder zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XI. Rücktrittsrecht des Kunden

1. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das Rücktrittsrecht nach den entsprechenden EU Richtlinien zu.

2. Jeglicher sonstige Rücktritt ist, sofern er nicht auf einem gesetzlichen Anspruch beruht, nur unter besonderen Bedingungen und mit schriftlicher Zustimmung von Cedes möglich.

XII. Schriftstücke (z.B. Rechnungen, Ablehnung des Vertrages etc.)

Schriftstücke, die dem Kunden an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift übersandt werden, gelten in jedem Fall als zugegangen, es sei denn, der Kunde hat Cedes eine Änderung schriftlich bekannt gegeben.

XIII. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Für die Erstellung von verbindlichen  Kostenvoranschlägen hat der Kunde das vereinbarte, jedenfalls aber ein angemessenes Entgelt zu bezahlen.

XIV. Handelsvertreter, Inkasso

1. Bei den Kunden von Cedes handelt es sich um keine Handelsvertreter gemäß dem oder analog zum Handelsvertretergesetz in der jeweils geltenden Fassung. Cedes betraut die Kunden weder mit der Vermittlung noch mit dem Abschluss von Geschäften, weder im Namen noch auf dessen Rechnung. Cedes erteilt den Kunden ausdrücklich keine Ermächtigung, Geschäfte im Namen und auf Rechnung von Cedes zu schließen. Sollte dennoch eine derartige Vereinbarung getroffen werden, ist der Kunde verpflichtet, Cedes dieses Geschäft unverzüglich anzuzeigen.

Zwischen Cedes und den Kunden bestehen zu Gunsten von Cedes weder Wettbewerbsverbote, Verbote der Führung von Fremdprodukten, Weisungs- und/ oder Kontrollrechte, zwingende Vorschriften für die Preisbildung noch Abnahmeverpflichtungen der Kunden. Die Kunden sind in ihrer geschäftlichen Gestion frei und in den Betrieb von Cedes nicht eingebunden.

2. Vertreter von Cedes sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für den Kunden an Cedes können daher nur auf die bekannt gegebenen Bankkonten von Cedes oder an im Firmenbuch eingetragene Organe unserer Gesellschaft geleistet werden, es sei denn, dass sich der Inkassant durch schriftliche Vollmacht der Geschäftsführung von Cedes auszuweisen vermag. Barzahlungen sind in Geschäftslokalen von Cedes nur gegen Ausstellung einer Quittung möglich.

XV. Gesetzrecht

1. Sollten diese AGB in einzelnen Punkten den gesetzlichen Vorschriften widersprechen, gelten die übrigen Vereinbarungen als fortwirkend. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck ermöglicht.

2. Soweit nicht durch diese AGB gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des BGB und des HGB.

3. Cedes behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Kunden für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Cedes und dem Kunden.

XVI. Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen und von Cedes bestätigt werden.

XVII. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Als Erfüllungsort gilt ausschließlich der Sitz von Cedes in Hilden, Deutschland als vereinbart. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt das sachlich zuständige Gericht in Düsseldorf, Deutschland als vereinbart. Es steht Cedes jedoch frei, alternativ das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden anzurufen.

2. Auf alle Fragen der Auslegung dieser AGB sowie aller von Cedes mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge und der Erfüllung der in diesen geregelten Rechte und Pflichten ist ausschließlich formelles und materielles deutsches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und sonstiger Verweisungsnormen anzuwenden.

XVIII. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten (Namen, Adresse, Geburtsdatum) zum Zwecke der Zusendung von Informationen über neue Produkte und Dienstleistungen per E-Mail von Cedes verarbeitet werden. Der Kunde stimmt weiter zu, dass seine personenbezogenen Daten von Cedes zum Zwecke der Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten sowie der Ergebnisse der Umfragen an Dritte findet nicht statt. Ausdrücklich erklärt sich der Kunde in diesem Zusammenhang auch damit einverstanden, dazu von Cedes per E-Mail kontaktiert zu werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, einer derartigen Nutzung mittels Brief an den Firmensitz von Cedes GmbH, Otto Hahn Str.2, D-40721 Hilden, zu widersprechen. Diese Adresse gilt auch für alle Angelegenheiten hinsichtlich der DSGVO. Unsere Datenschutzerklärung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (EU) ist auf der Homepage von Cedes https://www.cedes.info hinterlegt.

Stand: 01 | 10 | 2022